Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Barrierefreiheitserklärung erläutert, wie der VIBAe-Onlineshop das Gesetz über die Bereitstellung digitaler Dienste einhält, welche Mängel in der Barrierefreiheit bestehen und wie Sie uns Feedback zu Barrierefreiheitsproblemen geben können.
Dieser Dienst wird von VIBAe Oy bereitgestellt. Wir möchten, dass möglichst viele Nutzer unsere digitalen Dienste verwenden können. Wir berücksichtigen die Barrierefreiheit bei der Entwicklung unserer digitalen Dienste.
Wie barrierefrei ist der Dienst?
Dieser Dienst erfüllt die gesetzlich geforderten Barrierefreiheitskriterien auf den Ebenen A und AA (WCAG 2.1 und 2.2) teilweise. Es gibt einige Barrierefreiheitsmängel, die im Folgenden näher beschrieben werden.
Haben Sie Barrierefreiheitsmängel festgestellt?
Wir sind kontinuierlich bestrebt, die Barrierefreiheit des Dienstes zu verbessern. Wenn Sie Probleme feststellen, die auf dieser Seite nicht beschrieben sind, teilen Sie uns dies bitte mit, und wir werden unser Bestes tun, um die Mängel zu beheben. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen.
Sie können uns per E-Mail unter customercare@vibae.com kontaktieren.
Überwachung der Barrierefreiheit
Die Finnische Transport- und Kommunikationsagentur (Traficom) überwacht die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen. Wenn Sie mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind oder innerhalb von zwei Wochen überhaupt keine Antwort erhalten, können Sie Traficom Feedback geben. Die Website von Traficom „Beschwerde zur Web-Barrierefreiheit einreichen oder Klärung beantragen" enthält detaillierte Informationen darüber, wie eine Beschwerde eingereicht wird und wie der Fall behandelt wird.
Finnische Transport- und Kommunikationsagentur Traficom
Aufsichtseinheit für digitale Barrierefreiheit
www.webaccessibility.fi
saavutettavuus@traficom.fi
Telefonvermittlung: +358 29 534 5000
Detaillierte Informationen zur technischen Barrierefreiheit
Der Dienst ist noch nicht vollständig barrierefrei.
Inhalte oder Funktionen, die noch nicht barrierefrei sind
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei zugänglich:
Nichteinhaltung des Gesetzes über die Bereitstellung digitaler Dienste (306/2019)
Die hier aufgeführten Mängel sollen bis 2026 behoben werden.
Allgemeine Probleme
Es gibt funktionale Elemente im Dienst, die nicht mit einem Screenreader und/oder einer Tastatur funktionieren. Im Folgenden finden Sie detailliertere Informationen zu problematischen Elementen sowie Hinweise zur Umgehung der Probleme:
– Die Untermenüs der Hauptnavigation (Alle Produkte, Stile usw.) und das Info-Untermenü funktionieren nicht mit dem NVDA-Screenreader oder allein mit der Tastatur. Wenn Sie einen Screenreader benötigen, können Sie versuchen, VoiceOver auf dem iPhone oder TalkBack auf einem Android-Gerät zu verwenden, um auf die Hauptnavigation zuzugreifen. Sie können auch über die Links in der Fußzeile von einer Seite zur anderen navigieren.
– Die Länder- und Sprachauswahl funktioniert mit dem VoiceOver-Screenreader überhaupt nicht und mit dem NVDA-Screenreader nur teilweise (NVDA ermöglicht die Auswahl eines Landes über das Suchfeld, aber die Sprache kann überhaupt nicht ausgewählt werden). Wenn Sie einen Screenreader benötigen, können Sie versuchen, den TalkBack-Screenreader zur Auswahl von Land und Sprache zu verwenden. Sie können auch das Kürzel der gewünschten Sprache direkt in die Adressleiste nach dem Schrägstrich eingeben, z. B. vibae.com/de.
– Im Bewertungsbereich funktionieren die Schaltflächen zur Sternvergabe nicht allein mit der Tastatur, und ihre Verwendung mit einem Screenreader ist kompliziert. Außerdem gibt es eine Tastaturfalle bei den Sternschaltflächen.
– Das Video auf der Carbon-Step-Seite kann nicht mit der Tastatur gestartet werden, und es kann auch schwierig sein, das Video mit einem Screenreader zu starten.
(WCAG 2.1.1, 2.1.2)
– Der Online-Dienst enthält einige Links, Schaltflächen und Formularfunktionen, deren sichtbare oder zugängliche Namen nicht beschreibend sind. Auch die zugänglichen Namen einiger modaler Dialoge sind nicht beschreibend. Darüber hinaus variiert der Name der Schaltfläche zur Newsletter-Anmeldung auf verschiedenen Seiten und in verschiedenen Ansichten. (WCAG 2.4.4, 2.4.6, 3.2.4)
– Ein Screenreader gibt nicht immer Echtzeit-Feedback zu Änderungen oder Aktualisierungen von Inhalten (z. B. Suchergebnisse, die in derselben Ansicht erscheinen, Verwendung der Weiter- und Zurück-Schaltflächen, Anwenden, Entfernen oder Löschen von Filtern, Synchronisierung der Videotranskription, Änderung des Schaltflächennamens). Darüber hinaus liest der Screenreader in einigen Situationen zusätzliche Störgeräusche als Statusmeldung (z. B. die Anzahl der Bewertungen beim Laden der Suchergebnisseite und den gesamten Suchergebnisbereich während einer Shop-Suche). (WCAG 4.1.3)
Wahrnehmbarkeit von Inhalten
– Es gibt Bilder im Dienst, deren Textalternativen nicht ausreichend beschreibend sind (z. B. ist eine Textalternative identisch mit einem nahegelegenen Link oder einer Überschrift) oder unnötige Informationen enthalten (z. B. „Landesflagge" im Länderauswahlmenü). Einige einzelne funktionale und nicht-funktionale Bilder haben überhaupt keine Textalternativen. Darüber hinaus enthält der Dienst dekorative Bilder mit unnötigen und störenden Textalternativen. (WCAG 1.1.1)
– Es gibt Videos im Dienst, denen eine Audiobeschreibung fehlt, obwohl die Tonspur nur Musik enthält. (WCAG 1.2.3, 1.2.5)
Struktur und Fokus
– Der Fokus verhält sich in modalen Dialogen häufig inkonsistent. Der Screenreader- oder Tastaturfokus wechselt beim Öffnen nicht immer in modale Dialoge, und der Nutzer muss möglicherweise manuell nach Dialogen suchen. Der Fokus entweicht auch häufig aus modalen Dialogen, z. B. beim Drücken der Tabulatortaste, beim Navigieren mit einem Screenreader oder bei Aktionen innerhalb des Dialogs (z. B. aus dem Warenkorb). Nach dem Schließen eines Dialogs kehrt der Fokus nicht immer zur Schaltfläche zurück, von der aus der Dialog geöffnet wurde. (WCAG 2.4.3)
– Einige Seiten haben zusätzliche Fokushaltepunkte (Leerzeichen, Schrägstriche usw.), und an einigen Stellen liest der Screenreader Inhalte wiederholt. (WCAG 1.3.1, 2.4.3)
– Es gibt auch andere Fokusprobleme im Dienst. Manchmal verschiebt sich der Fokus unlogisch beim Wechsel von einer Seite zur anderen oder von einem modalen Schritt zum nächsten. Bei einigen Aktionen, wie Filtern und Bewertungen, verschiebt das Aktivieren eines Kontrollkästchens, die Verwendung der Pfeiltasten in einem Dropdown-Menü oder das Drücken der Tabulatortaste den Fokus an eine unerwartete Stelle. In einigen Situationen kreist der Screenreader-Fokus zwischen wenigen Elementen. (WCAG 2.4.3, 3.2.1, 3.2.2)
– Die Wahrnehmung von Strukturen und Beziehungen von Inhalten mit einem Screenreader kann an einigen Stellen mühsam sein. Informationen sind nicht immer klar gruppiert (z. B. Produktkarten und Bewertungen). Listen sind nicht immer programmatisch als Listen ausgezeichnet, und Tabellen weisen an einigen Stellen Barrierefreiheitsmängel auf. Manchmal liest der Screenreader beim Navigieren mit den Pfeiltasten mehrere Funktionen in einem Schritt, und manchmal teilt der Screenreader Links und Schaltflächen mit den Pfeiltasten in mehrere Teile auf. Zwischen Inhaltsteilen fehlen bei Screenreader und Braille-Zeile manchmal Leerzeichen. (WCAG 1.3.1, 2.4.3)
– Auf einigen Seiten ist die Lesereihenfolge der Inhalte mit einem Screenreader unlogisch. Die Weiter- und Zurück-Schaltflächen in Produktlisten sind mit einem Screenreader nicht verständlich, da kein Teil des Inhalts mit einem Screenreader aus der Ansicht ausgeblendet wird, wie es visuell der Fall ist. Es gibt auch Probleme mit der Lesereihenfolge z. B. bei den Filteraktionen auf der Suchergebnisseite, auf der Kassenseite und in Produktbewertungen. (WCAG 1.3.2)
Formulare
– Einige Formularfelder oder Feldgruppen haben nicht immer programmatisch zugeordnete Bezeichnungen. Manchmal steht die Bezeichnung in der Lesereihenfolge unlogisch nach dem Formularfeld. (WCAG 1.3.1, 1.3.2)
– An der Kasse werden die Sequenznummern einzelner Optionsschaltflächen und die Gesamtanzahl der Optionsschaltflächen in einer Gruppe manchmal vom Screenreader falsch angegeben. (WCAG 1.3.1)
Sonstige Probleme
– Auf der Produktsuchergebnisseite gibt der Screenreader kein klares Feedback zur aktualisierten Ergebnisanzahl, und die vorherige Anzahl der Suchergebnisse wird im Seitentitel falsch angezeigt. (WCAG 4.1.3, 2.4.2)
– Es gibt einige einzelne Links im Dienst, deren zugänglicher Name nicht mit ihrem sichtbaren Namen übereinstimmt. Dies kann die Verwendung der Links mit Sprachsteuerung erschweren. (WCAG 2.5.3)
– Die Bedeutung der Fortschrittsanzeige des Warenkorbs bleibt für einen Screenreader unklar. (WCAG 1.3.1)
Wie wir die Barrierefreiheit getestet haben
Die Beobachtungen in dieser Barrierefreiheitserklärung basieren auf einer Bewertung durch Dritte von Avaava Digital Oy, ob der Dienst die in den gesetzlich festgelegten rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Diese Erklärung wurde am 5. Dezember 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30. April 2026 aktualisiert.
Gesetz über die Bereitstellung digitaler Dienste (306/2019) (FI/SV)



























